Rückstandsinkasso
Rückstandsinkasso bzw. der Einzug von kredit- oder leasingfinanzierten Objekten ist eine überraschend häufige Form des Inkassos. Dieser Bereich erfordert ein sensibles Vorgehen, welches eine besondere Schulung der ausführenden Mitarbeiter voraussetzt
Gerne kümmern wir uns auch um Stationierung, Schätzung durch gerichtlich beeidete Sachverständige und Verwertung des eingezogenen Fahrzeuges. Dies gilt auch für alle anderen eingezogenen Objekte. Die für das Rückstandsinkasso geltenden Tarife erfahren Sie auf Anfrage.
Grundsätzlich gilt:
- Bei positivem Abschluss enstehen Ihnen keine Kosten, da sämtliche Auslagen und Gebühren dem Schuldner zu Lasten fallen.
- In den seltenen Fällen, wo der Rückstand nicht kassiert und auch das einzuziehende Objekt nicht sichergestellt werden kann, werden mit Ausnahme der Barauslagen keine Kosten verrechnet.
Ein Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn:
- …das Objekt sichergestellt
- …der Gesamtaußenstand lt. Auftrag zuzüglich der Interventionskosten und Auslagen kassiert
- …oder der Auftrag Ihrerseits zurückgezogen wurde.
Wir beraten Sie gerne und finden für Sie die passende Lösung.