Außergerichtliches System
Grundsätzlich hat sich folgende Vorgehensweise im außergerichtlichen Inkasso als erfolgreich erwiesen:
- 2 schriftliche Anmahnungen
- Wenn nötig Erhebung neuer Schuldnerdaten
- Persönliches Inkasso durch psychologisch geschultes Fachpersonal
- Erhebung von Einkommensverhältnissen bzw. Vermögenswerten
- Umgehende Weiterleitung möglicher Einwände bzw. Teilzahlungsansuchen
- Optimale Kundeninformation sowohl persönlich als auch über unser Kundenportal
- Prüfung der Zahlungsfähigkeit sowie laufende Überwachung der Einhaltung von getroffenen Vereinbarungen
Sollte die offene Forderung trotz unserer Bemühungen nicht außergerichtlich einbringbar sein, sind wir selbstverständlich darauf eingerichtet, diese durch erfahrene, unserem Unternehmen seit vielen Jahren nahe stehende Betreibungsanwälte gerichtlich zu betreiben.